ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Messebedingungen & Hausordnung
- Die Anmeldung ist für die Aussteller*in ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Angebot. Anmeldungen mit Vorbehalt sind gegenstandslos. Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen im Anmeldeformular und in den AGB sind unwirksam. Mit Abgabe der Anmeldung werden von der Aussteller*in die AGB vollinhaltlich anerkannt.
- Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Anmeldung anzunehmen. Über die Zulassung von Aussteller*innen sowie die konkrete Platzzuteilung entscheidet ausschließlich der Veranstalter. Er behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Begründung jederzeit abzulehnen. Die Zulassung und damit Annahme der Anmeldung erfolgt mittels schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter.
- Bei Stornierung der Anmeldung hat die Aussteller*in an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu bezahlen: Bis 10 Wochen vor Messebeginn 50% des vereinbarten Rechnungsbetrages, ab 10 Wochen vor Messebeginn 100% des vereinbarten Rechnungsbetrages, jeweils zuzüglich Steuern und Abgaben.
- Nach der Zulassung erhält die Aussteller*in eine Rechnung, die so rechtzeitig zu bezahlen ist, dass der Rechnungsbetrag spätestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in voller Höhe ohne jeden Abzug auf dem Konto gutgeschrieben ist. Nach diesem Termin ausgestellte Rechnungen sind sofort fällig. In jedem Fall kann eine Rechnung abweichende Zahlungsbedingungen und –termine beinhalten, die für die Aussteller*in verbindlich sind. Die termingerechte Zahlung der Rechnungen ist Voraussetzung für die Übergabe des zugewiesenen Tisches. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung als genehmigt. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Beanstandungen sind unwirksam. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 12% Zinsen p.a. ab Fälligkeit sowie 40 Euro je Mahnschreiben vereinbart. Die Aussteller*in ist verpflichtet, die dem Veranstalter entstehenden Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Die Aussteller*in ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen welcher Art auch immer die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzubehalten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen. Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben, insbesondere Umsatzsteuer, Rechtsgebühr und Werbeabgabe gehen zu Lasten der Aussteller*in. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise.
- Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag ohne Nachfrist mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn die Aussteller*in ihren Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommt. In diesem Fall schuldet die Aussteller*in dem Veranstalter ein Pönale in Höhe der Stornogebühr (siehe oben). Diese ist unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen. Im Falle des Rücktritts des Veranstalters, steht es diesem ohne weitere Ankündigung frei, über den zugewiesenen Platz frei zu verfügen.
- Der Verkauf von Büchern und branchenverwandten Artikeln ist gestattet. Die Gastronomie darf ausschließlich durch den Veranstalter betrieben werden.
- Der Veranstalter zahlt keine Honorare an die vortragenden Autor*innen.
- Auf den Wänden hinter den Verkaufstischen und auf allen anderen Wänden innerhalb und außerhalb der Veranstaltungslocation ist das Nageln, Bohren und Kleben untersagt. Beschädigungen der zur Verfügung gestellten Tische oder der Wände werden in Rechnung gestellt.
- Die bekanntgegebenen Auf- und Abbauzeiten sind genauestens einzuhalten. Eine Überschreitung der Auf-/Abbauzeit ist ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Abbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, die Räumung der Tische und die Lagerung auf Kosten und Gefahr der Aussteller*in durchführen zu lassen. Auf jeden Fall wird der Veranstalter bei Überschreitung der Abbauzeit dem Aussteller pro angefangener Stunde 200 Euro in Rechnung stellen. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.
- Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl, Abhandenkommen oder Beschädigung der von der Aussteller*in oder Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen Güter. Die Aussteller*in haftet ihrerseits für etwaige Schäden, die durch sie, ihre Angestellten, ihre Vertragspartner*innen oder durch ihre Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden. Der Veranstalter ist klag- und schadlos zu halten. Der Veranstalter haftet nicht für Vermögens-, Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung einer Ausstellung der Aussteller*in selbst, deren Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn. Dieser Haftungsausschluss gilt auch, wenn Schäden durch Mängel an Gebäuden oder der Einrichtungen des Veranstalters verursacht werden. Der Veranstalter haftet überhaupt nur dann, wenn Schäden durch ihn oder seine Leute vorsätzlich herbeigeführt wurden.
- Für fehlerhafte Einschaltungen oder Eintragungen im Programmheft und oder anderen Drucksorten wird keinerlei Haftung übernommen (Druckfehler, Formfehler, falsche Einordnung, Nichteinschaltung etc).
- Der Veranstalter nimmt für den Aussteller Sendungen nur nach vorheriger Genehmigung und an die vom Aussteller genannte Adresse und nur im Zeitraum Dienstag bis Freitag (11:00 bis 18:00 Uhr) in der Woche der Veranstaltung in Empfang und haftet nicht für eventuelle Verluste.
- Die Tischgebühr enthält keine Versicherung für die zur Messe mitgebrachten Gegenstände.
- Transparente, Schilder und sonstiges Werbematerial dürfen außerhalb des zugewiesenen Bereiches nicht angebracht oder verteilt werden. Die Anbringung von Werbetafeln, Plakaten oder sonstigem Werbematerial bzw. die Verteilung von Werbematerial außerhalb des zugewiesenen Bereiches ist nicht erlaubt.
- In den gesamten Räumlichkeiten der Veranstaltung herrscht absolutes Rauchverbot! Durch Rauchmelder verursachte Fehlalarmeinsätze der Feuerwehr werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
- Der Veranstalter sorgt für die Reinigung der Ausstellungshalle. Die Reinigung der Tische obliegt den Aussteller*innen.
- Bei Anlieferung mit dem Auto sind die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Informationen zu beachten. Diese werden rechtzeitig bekanntgegeben.
- Den Weisungen des Veranstalters ist von den Aussteller*innen, deren Angestellten und allen Messebesucher*innen Folge zu leisten. Im Falle eines Brandes oder einer sonstigen Gefahr haben alle anwesenden Personen den gefährdeten Raum sofort zu verlassen.
- Die Aussteller*in hat sich an die österreichischen Gesetze und Vorschriften zu halten (das betrifft ins- besondere die Regelungen bezüglich Registrierkassenpflicht). Der Veranstalter ist diesbezüglich völlig schad- und klaglos zu halten.
- Es kommt ausschließlich österreichisches Recht, mit Ausnahme der Kollisionsnormen, zur Anwendung. Gerichtstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Wien. Die Ungültigkeit einzelner Messebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
- Falls die Aussteller*in eine Leseeinheit bucht und die vom Veranstalter angeforderten Informationen diesbezüglich nicht rechtzeitig bekannt gibt, besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Leseeinheit.
- Wenn eine Aussteller*in Bücher gegen Rechnung an den Veranstalter schickt, werden 250 Euro Strafzahlung für die Aussteller*in fällig und die Aussteller*in hat selbst dafür zu sorgen, dass die Rechnung storniert wird und dem Veranstalter kein Schaden dadurch entsteht. Sollte dem Veranstalter doch ein Schaden dadurch entstehen, muss der Aussteller in voller Höhe dafür aufkommen.
- Eine Besichtigung der Ausstellungsräumlichkeiten ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
- Wenn eine Aussteller*in vor der vom Veranstalter bekanntgegebenen Aufbauzeit mit dem Aufbau beginnt, darf der Veranstalter der Aussteller*in 1.000 Euro Strafzahlung in Rechnung stellen.
- Falls eine Aussteller*in am Abbautag länger als bis 23:59 Uhr mit dem Abbau beschäftigt ist, hat die Aussteller*in dem Veranstalter als Ersatzleistung für die dadurch entstehenden Kosten 2.000 Euro pro angefangenem Tag zu zahlen.
- Der Veranstalter kauft der Aussteller*in keine Ware ab, weder vor noch nach der Messe.
- Die Aussteller*in nimmt zur Kenntnis, dass von ihm zurückgelassene Verkaufsware (und Werbemittel) vom Veranstalter vernichtet werden darf.
- Sollte die Aussteller*in früher als 8 Wochentage vor der Veranstaltung Verkaufsware und/oder Werbemittel an den Veranstalter schicken, kann der Veranstalter dafür eine Lagergebühr in Rechnung stellen.
- Für den Rücktransport der Verkaufsware und Werbemittel ist ausschließlich die Aussteller*in verantwortlich. Nach Ende der Veranstaltung zurückgelassene Ware darf vom Veranstalter jederzeit vernichtet werden, ohne die Aussteller*in darüber gesondert zu informieren.
- Die Aussteller*in kommt für sämtliche Transportkosten seiner Verkaufsware und Werbemittel selbst auf.
- Leseeinheiten finden nur statt, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wurden.
- Die Aussteller*in verkauft in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und inkl. aller gesetzlichen Steuern und Abgaben. Allfällige Strafzahlungen die sich aus dem Nichteinhalten von österreichischen Gesetzen und Vorschriften ergeben werden einzig und alleine von der jeweiligen Aussteller*in bezahlt.
- Sollte eine Aussteller*in ihren Stand vor Ende der Messe abbauen, werden ihr 500 Euro Strafgebühr vom Veranstalter in Rechnung gestellt.
- Datenschutzhinweis: Die ins Anmeldeformular eingetragenen Daten werden vom Veranstalter ausschließlich intern verwendet – außer natürlich den Angaben, welche unter „Daten für Programmheft“ gemacht werden.
Stand: April 2026
